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30. August 2019 unser Schnabel III ![]() Wenn der vorauseilende Gehorsam dem galoppierenden Wahnsinn immer eine Nasenlänge voraus ist, befinden wir uns zweifellos in der Schweiz. Dies sei hier aber nur am Rande bemerkt, denn die Hundekotaufnahmepflicht ist so alt wie die Welt und liess sich noch nie mit dem Straftatbestand des vorauseilenden Gehorsams in Verbindung bringen. Wie ich dazu komme, die beiden Dinge in einen offenbar völlig aus der Luft gegriffenen Zusammenhang zu bringen, weiss ich nicht. Henusode, die Hundekotaufnahmepflicht - zweifellos eine der famosesten Errungenschaften gesellschaftlichen Zusammenlebens - existierte faktisch eigentlich schon, als es noch gar keine Vierbeiner gab und der Rhonegletscher das Mittelland noch emsig mit Findlingen zumüllte. Sie reiht sich ein in eine bemerkenswerte Liste anderer Aufnahmepflichten, die da sind verbrieft (Auszug): Im Schiesswesen (Aufnahme von Schützen die das obligatorische Bundesprogramm schiessen) oder bei den Webstübelern (Aufnahme von fallengelassener Fäden). Nicht mehr ganz Herr seiner Sinne: D J B r u t a l o @ S ç h n u l l i b l u b b e r.ç h . Kommentare (0) |
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